Allgemeine Geschäftsbedingungen - Über die Analyse, Planung
und Durchführung von Schulungsmaßnahmen/Vorträgen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gipfelstürmer Mentoring GmbH (Auftragnehmer) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (Auftraggeber) vereinbarten Schulungsleistungen und Vorträge. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
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2. Vertragsschluss und Rechtsnachfolge
Angebote der Gipfelstürmer Mentoring GmbH (Auftragnehmer) sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss über die Durchführung einer Trainingsveranstaltung kommt erst durch eine schriftliche Annahme des Angebotes oder die unterzeichnete Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber bzw. durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande.
Der Kunde (Auftraggeber) stimmt bereits jetzt einer Übertragung sämtlicher mit dem Auftragnehmer vereinbarter Schulungs- und Vortragsverträge mit allen Rechten und Pflichten auf Rechtsnachfolger des Auftragnehmers zu. Dies gilt nur, soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Rechtsnachfolger rechtlich sichergestellt ist, dass der jeweils vorgesehene (Ersatz-)Referent auch für den Rechtsnachfolger tätig wird und die von dem Kunden jeweils beauftragten Schulungsleistungen und Vorträge erbringt.
3. Leistungen
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der beidseitigunterzeichneten Auftragsbestätigung.
Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung der Schulungsmaßnahme vorgenommen werden, soweit diese die Schulungsmaßnahme in ihrem Kern nicht völlig verändert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere geeignete Personen zu ersetzen.
4. Pflichten/
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
schließlich der Ausstattung (z.B. Beamer, Mikro, Videoequipment etc). Verpflegungs-,Übernachtungs- und sonstige Tagungsauslagen (wie z. B. Getränke) für die Schulungsteilnehmer sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu stellen.
Bei Vereinbarung einer Vor- und Nachbereitungspauschale für den Trainer trägt der Auftragnehmer seine ihm entstehenden Auslagen für Hotelübernachtung, Tagesspesen, Verpflegung,Reisespesen, Seminarunterlagen etc. selbst.Bei Vereinbarung von Reisespesen für den Trainer trägt der Auftraggeber die Kosten (Pkw: 1,00 Euro pro Kilometer) und die weiteren Auslagen für (Bahnfahrt, Flug, Hotel, Verpflegung, Taxifahrten, Seminarunterlagen etc).
Um aus den Schulungsmaßnahmen für die Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen zuziehen, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig in motivierender Form über Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf zu informieren. Der Auftragnehmer erhält für die Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des Auftraggebers um einen optimalen Erfolg zu erzielen.
Die Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber. Insbesondere hat der Auftraggeberfür den Zeitraum der Schulungsveranstaltung eine absolute Atmosphäre der Ruhe herzustellen.Dies ist außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers oder des Arbeitsplatzes der jeweiligen Schulungsteilnehmer zu schaffen.
Wichtig für den optimalen Verlauf ist die Berücksichtigung folgender Punkte:
• Schulungsraum mit Tageslicht, ab ca. 80 qm
• Tische und Sitze in U-Form
• Flip- Chartständer mit Papier und Stiften
• Video- Anlagen für Rollenspiel- Aufzeichnungen und entsprechende Wiedergabe.
Der Auftraggeber unterrichtet die Teilnehmer und den Auftragnehmer rechtzeitig überden Seminarort und die Seminarzeiten. Darüber hinaus informiert der Auftraggeber denAuftragnehmer spätestens vier Wochen vor Trainingsbeginn über die genaue Anzahl derTeilnehmer.
5. Arbeitsunterlagen
Abhängig vom Seminarthema und Umfang und Inhalt stellt die Gipfelstürmer Mentoring GmbH den Teilnehmern die für die Schulungsarbeit notwendigen Arbeitsunterlagen zurVerfügung. Diese zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ausgenommen hiervon sind Vortragsveranstaltungen.
6. Verhinderung des Referenten
Kann ein Training durch den Auftragnehmer bzw. den Referenten wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Schulung an einem neu vereinbarten Termin (innerhalb von6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin) nachzuholen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für einen mit der Schulungsveranstaltung ggf. beabsichtigten Erfolg. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.
Für die Verursachung vorsätzlicher oder fahrlässiger Schäden an fremdem Eigentum durch Teilnehmer des Trainings wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Zahlungsbedingungen/
Aufrechnung/Zurückbehaltung
Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, ist das vereinbarte Honorar nachdem durchgeführten Training, bei mehreren zeitlich auseinanderfallenden Trainingstagen nach jedem einzelnen Trainingstag, und Erhalt der Rechnung sofort gebührenfrei ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einer Absage der vereinbarten Trainingstage seitens des Auftraggebers wird das dann vom Auftraggeber noch zu zahlende Honorar umgehend in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt sofort gebührenfrei zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt auch bei Verzug der Leistungsannahme durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber kommt mit Zugang einer Mahnung, ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung, mit der Zahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Rechungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderungen.
Stornierungen durch den Teilnehmer / Auftraggeber
a) SchriftformStornierungen durch den Teilnehmer / Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen.
b) Offene Seminare/Vorträge/MastermindBei offenen Seminaren/Vorträgen wird für Stornierungen durch den Teilnehmer zeitlich gestaffelt folgender Teilnehmerbeitrag – jeweils angegeben in Prozent des vereinbarten Teilnehmerbeitrages - fällig:
bis spätestens 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %,
41 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %,
27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %,
13 Tage und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 %
Der Teilnehmer ist berechtigt, für ein offenes Seminar bzw. einen Vortrag einen Ersatzteilnehmer schriftlich zu benennen, wenn er an der Teilnahme selbst verhindert ist. Der Ersatzteilnehmer muss schriftlich bestätigen, dass er im Wege des Schuldbeitritts für den vollen Teilnehmerbeitrag haftet. Dadurch erlischt aber nicht die Pflichtdes Teilnehmers, den vereinbarten Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Bei Stellung einesErsatzteilnehmers fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
c) LOOP-Prozesse® und langfristige Begleitung/BeratungLOOP-Prozesse® und Vereinbarungen über eine langfristige Begleitung/Beratung beinhalten eine Vielzahl von einzelnen abgestimmten Terminen für den Auftraggeber, die lange im Voraus geplant werden müssen. Die terminlich festgelegten Trainingstage, Webinare und Telefonkonferenzen sind für den Auftraggeber fest reserviert.
Martin Limbeck und die anderen Trainer können deshalb für diese festgelegten TermineAlternativanfragen nicht berücksichtigen. Aus diesem Grunde hat der Auftraggeber bei Stornierung von LOOP-Prozessen und von Vereinbarungen über eine langfristige Begleitung/Beratung bis zu 9 Monate vor dem Beginn des ersten vereinbarten Termins 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
Bei späteren Stornierungen ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen. Werden einzelne Termine des LOOP-Prozesses® oder Vereinbarungen über eine langfristige Begleitung/Beratung durch den Auftraggeber storniert, reduziert dies nicht das vereinbarte Honorar.
Sind Termine des LOOP-Prozesses oder Vereinbarungen über eine langfristige Begleitung/Beratung fest terminiert, besteht – gleich aus welchem Grunde – kein Anspruch des Auftraggebers, diese Termine zu verschieben.
Erklärt sich der Auftragnehmer gleichwohl auf Wunsch des Auftraggebers bereit, einen fest terminierten Termin zu verschieben, fällt folgendes Ausfallhonorar zusätzlich an:
für Trainertage mit Martin Limbeck 2.500€
für Trainertage mit einem Team-Trainer 1.500€
für Webinare und Telefonkonferenzen 500€
d) Dem Auftraggeber / Teilnehmer bleibt das Recht erhalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Schaden entstanden ist.
e) Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.
9. Besondere Regelungen für Webinare
Durch das Herunterladen oder Streamen eines Webinars räumen wir dem Kunden eine auf die nichtkommerzielle und persönliche Nutzung beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung jenes Webinars ein. Dem Kunden ist es untersagt, Unterlizenzen zu vergeben. Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte des Webinars kommerziell zu nutzen, zu kopieren oder Dritten anderweitig, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich zumachen. Ebenfalls ist es dem Kunden untersagt, das Webinar ganz oder in Teilen zu reproduzieren.
10. Vertraulichkeitserklärung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmender Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, auch nach Beendigung des Auftrages absolut vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Kenntnis zu geben.
11. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den jeweiligen Arbeitsunterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt alleine der Gipfelstürmer Mentoring GmbH oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.
Dem Auftraggeber sowie seinen Mitarbeitern ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gipfelstürmer Mentoring GmbH ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet.
12. Erklärung
Der Auftragnehmer versichert, dass er weder aktives noch passives Mitglied von Scientology ist. Darüber hinaus versichert der Auftragnehmer nicht nach der Methode von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Der Auftragnehmer lehnt die Methode von L. Ron Hubbard und Scientology ab.
13. Schriftform
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Gipfelstürmer Mentoring GmbH - bzw. Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Gipfelstürmer Mentoring GmbH. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand imInland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordung verlegt oder sein Sitzoder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Für den Vertrag, die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingung und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
15. Teilnichtigkeit/ Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.